Gesetz & Praxis · 29. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit
E-Rechnung ab 2027: Was wirklich gilt und wie wir dir helfen
Ab 2027 reicht die PDF-Rechnung per Mail in vielen Firmen nicht mehr aus. Das klingt nach Weltuntergang, ist aber ein lösbares Formatproblem. Hier steht, was gilt, wen es wann trifft und was du jetzt tun kannst.
Was ist eine E-Rechnung?
Keine PDF. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Datenformat (XRechnung oder ZUGFeRD), die eine Software direkt lesen kann. Ein Mensch sieht eine normale Rechnung, die Buchhaltung bekommt die Daten gleich mit, ohne abtippen.
Die drei Stichtage
- Seit 01.01.2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
- Ab 01.01.2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 01.01.2028: Die Pflicht gilt für alle im B2B-Geschäft.
Ausgenommen bleiben unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto.
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Keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte frag deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater. Von Nils Kropp · simple-py